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1982 Pfortendienstordnung 1982 [Die erste auf einem Computer (CDC Cyber 175 am LRZ) getippt!] 1. AllgemeinesDie Pfortendienstordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.Sie verpflichtet jeden Heimbewohner, pro Monat 1 Doppelstunde Pfortendienst (Telefonvermittlung, eine genaue Anleitung hängt in der Pforte) zu leisten oder progressiv gestaffelte Ausgleichsgebühren zu bezahlen (siehe Punkt 6.) . 2. PfortendienstplanJeden Dienstag um 21.30 Uhr wird der neue Pfortendienstplan am schwarzenBrett gegenüber der Pforte ausgehängt. Eintragungen in die freien Felder des Plans müssen deutlich mit Tinte oder Kugelschreiber erfolgen und Familiennamen (unbedingt!) sowie Zimmernummer enthalten, damit sie angerechnet werden! Bleistifteintragungen dürfen ausradiert werden! Wer sich einträgt, muß diese Doppelstunde auch ableisten, da sonst die Pforte sehr wahrscheinlich leer bleibt! Falls die Pforte unbesetzt ist, dies bitte unter 'Bemerkungen' mit Angabe der Uhrzeit und dem eigenen Namen eintragen, damit kein Betrug möglich ist. Mindestens zwei unabhängige solche Bemerkungen annullieren diese Doppelstunde. Wer sich nachträglich einträgt, ohne in dieser Zeit Pfortendienst geleistet zu haben, dem wird gekündigt! 3. PflichtstundenPro Monatsmiete ist eine Doppelstunde (120') zu leisten, auch bei Abwe-senheit und Ferienvermietung (Feriengäste leisten keinen Pfortendienst). Man kann seine Doppelstunden beliebig auf das jeweilige Semester (WS: 1. Okt. - 31. März, SS: 1. April - 30. Sept.) verteilen, erst am Semesterende wird abgerechnet (siehe Punkt 6.). Zuviel geleistete Stunden verfallen und werden weder auf andere Personen noch ins nächste Semester übertragen. Es wird auch davon abgeraten, mit seinen Stunden auf das Semesterende zu warten! Erfahrungsgemäß wird der Plan in den Monaten vor den Ferien immer sehr schnell voll! Auskunft über geleistete Stunden etc. erteilt der Pfortendienstreferent. 4. Rote StundenWenn 10 Minuten nach Beginn einer Doppelstunde die Pforte noch unbesetztist, kann man sich in roter Schrift unter 'Bemerkungen' mit Namen und Uhrzeit (!) eintragen und den Pfortendienst übernehmen. Diese 10' müssen voll abgelaufen sein (damit noch Gelegenheit zu einer Pflichtstunde besteht), sonst wird diese Rote Doppelstunde nicht anerkannt. Rote Doppelstunden werden mit DM 8,- vergütet oder auch als Pflichtstunden anerkannt; es sind jedoch pro Heimbewohner maximal 6 Rote Stunden pro Semester möglich. 5. PfortendienstbefreiungenVoll befreit sind die Flurvertreter, Referenten, Tutoren,Aufnahmeausschuß- und Kuratoriumsmitglieder, Barkeeper, Altpapiersammler und der Namensschilderschreiber. Halb befreit sind die Stellvertreter, die Schlichtungsausschußmitglieder und die Revisoren. Befreiungen gelten nur bis zur jeweiligen Semesterabrechnungsgrenze, die Überlappung der Amtszeiten in den nächsten Semesteranfang wird von der Überlappung des vorhergehenden Semesters kompensiert. In Sonderfällen kann die FVV (Flurvertretervers.) Ausnahmen genehmigen. 6. AusgleichsgebührenFür nicht abgeleistete Stunden werden folgende Gebühren erhoben:1 Doppelstunde: DM 10 2 D.-stunden : DM 25 3 D.-stunden: DM 45 4 D.-stunden: DM 70 5 D.-stunden: DM 100 6 D.-stunden: DM 135 Sie sind binnen eines Monats nach Aushang zu bezahlen, sonst kann gekündigt werden (Entscheidung liegt bei der FVV). Bei Reklamationen sind die geleisteten Stunden dem Referenten auf den Plänen nachzuweisen. Der Referent ist verpflichtet, bezahlte Gebühren zu quittieren. München, 26.7.82, ............................ (Pfortendienstreferent) Erzeugt von Willi Müller-Basler Letzte Änderung 11.Nov. 2019 |
Info
Einige Historische Informationen, sortiert nach Jahren werden hier angezeigt. Diese Historischen Snippets haben entweder direkt etwas mit dem Schollheim zu tun, oder zeigen den Zeitgeist.