Schollheim - Bewohner und Ehemalige

Zeitachse Historische Snippets

Übersicht History Snippets nach Jahren

1 History Snippet im Jahr
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1956 ... ...2019
Titel

Historisches Ereignis

1982 Pfortendienstordnung 1982

[Die erste auf einem Computer (CDC Cyber 175 am LRZ) getippt!]
Mit freundlicher Genehmigung von Alf Urban....

1. Allgemeines

Die Pfortendienstordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
Sie verpflichtet jeden Heimbewohner, pro Monat 1 Doppelstunde
Pfortendienst (Telefonvermittlung, eine genaue Anleitung hängt in der
Pforte) zu leisten oder progressiv gestaffelte Ausgleichsgebühren zu
bezahlen (siehe Punkt 6.) .

2. Pfortendienstplan

Jeden Dienstag um 21.30 Uhr wird der neue Pfortendienstplan am schwarzen
Brett gegenüber der Pforte ausgehängt.
Eintragungen in die freien Felder des Plans müssen deutlich mit Tinte
oder Kugelschreiber erfolgen und Familiennamen (unbedingt!) sowie
Zimmernummer enthalten, damit sie angerechnet werden!
Bleistifteintragungen dürfen ausradiert werden! Wer sich einträgt, muß
diese Doppelstunde auch ableisten, da sonst die Pforte sehr
wahrscheinlich leer bleibt!
Falls die Pforte unbesetzt ist, dies bitte unter 'Bemerkungen' mit
Angabe der Uhrzeit und dem eigenen Namen eintragen, damit kein Betrug
möglich ist. Mindestens zwei unabhängige solche Bemerkungen annullieren
diese Doppelstunde. Wer sich nachträglich einträgt, ohne in dieser Zeit
Pfortendienst geleistet zu haben, dem wird gekündigt!

3. Pflichtstunden

Pro Monatsmiete ist eine Doppelstunde (120') zu leisten, auch bei Abwe-
senheit und Ferienvermietung (Feriengäste leisten keinen Pfortendienst).
Man kann seine Doppelstunden beliebig auf das jeweilige Semester
(WS: 1. Okt. - 31. März, SS: 1. April - 30. Sept.) verteilen, erst am
Semesterende wird abgerechnet (siehe Punkt 6.). Zuviel geleistete
Stunden verfallen und werden weder auf andere Personen noch ins nächste
Semester übertragen. Es wird auch davon abgeraten, mit seinen Stunden
auf das Semesterende zu warten! Erfahrungsgemäß wird der Plan in den
Monaten vor den Ferien immer sehr schnell voll!
Auskunft über geleistete Stunden etc. erteilt der Pfortendienstreferent.

4. Rote Stunden

Wenn 10 Minuten nach Beginn einer Doppelstunde die Pforte noch unbesetzt
ist, kann man sich in roter Schrift unter 'Bemerkungen' mit Namen und
Uhrzeit (!) eintragen und den Pfortendienst übernehmen. Diese 10' müssen
voll abgelaufen sein (damit noch Gelegenheit zu einer Pflichtstunde
besteht), sonst wird diese Rote Doppelstunde nicht anerkannt. Rote
Doppelstunden werden mit DM 8,- vergütet oder auch als Pflichtstunden
anerkannt; es sind jedoch pro Heimbewohner maximal 6 Rote Stunden pro
Semester möglich.

5. Pfortendienstbefreiungen

Voll befreit sind die Flurvertreter, Referenten, Tutoren,
Aufnahmeausschuß- und Kuratoriumsmitglieder, Barkeeper, Altpapiersammler
und der Namensschilderschreiber. Halb befreit sind die Stellvertreter,
die Schlichtungsausschußmitglieder und die Revisoren.
Befreiungen gelten nur bis zur jeweiligen Semesterabrechnungsgrenze,
die Überlappung der Amtszeiten in den nächsten Semesteranfang wird von
der Überlappung des vorhergehenden Semesters kompensiert.
In Sonderfällen kann die FVV (Flurvertretervers.) Ausnahmen genehmigen.

6. Ausgleichsgebühren

Für nicht abgeleistete Stunden werden folgende Gebühren erhoben:
1 Doppelstunde: DM 10
2 D.-stunden : DM 25
3 D.-stunden: DM 45
4 D.-stunden: DM 70
5 D.-stunden: DM 100
6 D.-stunden: DM 135
Sie sind binnen eines Monats nach Aushang zu bezahlen, sonst kann
gekündigt werden (Entscheidung liegt bei der FVV). Bei Reklamationen
sind die geleisteten Stunden dem Referenten auf den Plänen nachzuweisen.
Der Referent ist verpflichtet, bezahlte Gebühren zu quittieren.

München, 26.7.82, ............................ (Pfortendienstreferent)



Erzeugt von Willi Müller-Basler Letzte Änderung 11.Nov. 2019




Info

Einige Historische Informationen, sortiert nach Jahren werden hier angezeigt. Diese Historischen Snippets haben entweder direkt etwas mit dem Schollheim zu tun, oder zeigen den Zeitgeist.





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